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    AKTUELLES

    Faltblatt »Hinweise zum Verkauf von Feuerwerkskörpern« erschienen

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    Kurz vor Jahresende beginnt der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Hierbei handelt es sich um pyrotechnische Gegenstände, die explosionsgefährliche Stoffe enthalten. Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden werden der Umgang und der Verkehr mit diesen pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Bereitstellen auf dem Markt, Überlassen, Lagern, Verwenden) durch das Sprengstoffrecht geregelt. Das neu erschienene Faltblatt wendet sich an Händler und geht näher auf Feuerwerkskörper der Kategorien F1 und F2 ein.

    Das Faltblatt steht zum Download und zur kostenfreien Bestellung über den Broschürenversand bereit.

    Klimawandel und Arbeitsschutz

    Die BAuA lädt am 4. Dezember 2025 zu einem internationalen Fachdialog ein. »Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitswelt sind bereits heute spürbar. Höhere Temperaturen, längere Hitzeperioden und eine zunehmende Belastung durch solare UV-Strahlung stellen hohe Anforderungen an den Arbeitsschutz. Zugleich schreitet der sozio-ökologische Wandel nur langsam voran. Vor diesem Hintergrund lädt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 4. Dezember 2025 zur Online-Veranstaltung "Climate Change Meets Occupational Safety and Health" ein.« (Auszug aus Pressemitteilung vom 20.11.2025)

    Informationen zum Tagungsprogramm und zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite der BAuA.

    Bewerbungsstart zum Deutschen Gefahrstoffschutzpreis 2026

    Ob in der Chemieindustrie, im Baugewerbe, in der Holzwirtschaft oder in der Logistik: Der Umgang mit Gefahrstoffen gehört in vielen Branchen zum Arbeitsalltag. Um diesen sicherer zu gestalten, sucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Deutschen Gefahrstoffschutzpreises 2026 nach wegweisenden Ideen und Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten verbessern.

    Gesucht werden praxistaugliche Ideen, Innovationen und Hilfestellungen, die Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen minimieren und den Arbeitsschutz nachhaltig verbessern. Die prämierten Beiträge werden öffentlich präsentiert – unter anderem in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund – und erhalten zusätzliche Sichtbarkeit über Fachveranstaltungen und Medienarbeit.

    Die besten Beiträge werden mit einem Preisgeld von 10.000 Euro ausgezeichnet und öffentlich vorgestellt.

    Jetzt mitmachen und Ihre Idee einreichen – bis zum 31. März 2026.

    Alle Informationen zur Teilnahme: www.gefahrstoffschutzpreis.de

    Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen 2024

    Der Jahresbericht der Gewerbeaufsicht Sachsen 2024 ist online. Er gibt einen Einblick in die Aufgaben der Arbeitsschutzbehörde und deren Ergebnisse im vergangenen Jahr.

    Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Freistaates Sachsen 2024 - Publikationen - sachsen.de

    Hilfestellung zur Konzipierung eines Sachkundelehrgangs nach § 15c Abs. 3 GefStoffV

    Nach GefStoffV muss die erforderliche Sachkunde für bestimmte Biozid-Produkte und bestimmte Verwendungen von Biozid-Produkten durch Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang nachgewiesen werden. Der Sachkundelehrgang muss gemäß § 15 c Absatz 3 in Verbindung mit Anhang I Nummer 4.4 Absatz 1 Satz 2 die Anforderungen des Anhangs I Nummer 4.4 Absätze 3 und 4 GefStoffV erfüllen und von der zuständigen Behörde anerkannt sein. Als Hilfestellung für die Konzeption dieser Sachkundelehrgänge wurde folgende abgestimmte Länderposition durch den LASI veröffentlicht: Hilfestellung_LGT_Sachkundelehrgänge_Rodentizide.pdf

    Hinweise zur Sachkunde für die Abgabe und Verwendung von Biozid-Produkten

    Biozid-Produkte sind Stoffe die gegen Schadorganismen eingesetzt werden, aber auch für Mensch und Umwelt schädlich sein können. Bei bestimmten Biozid-Produkten ist zu beachten, dass sowohl für die Abgabe als auch für bestimmte Verwendungen, die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang verpflichtend ist. Weitere Informationen finden Sie hier

    Übertragung der Zuständigkeit für einige Vollzugsaufgaben ab 18. September 2024 an die Landesdirektion Sachsen

    Die Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung von Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz sowie der Marktüberwachung technischer Produkte vom 2. September 2024 wurde im Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2024 vom 17. September veröffentlicht. 

    Mit ihr wurden die Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (SächsArbSchZuVO), die Sächsische Atom- und Strahlenschutzausführungsverordnung (SächsASAVO) sowie die Sächsische Chemikalienrechtzuständigkeitsverordnung (SächChemRZuVO) aktualisiert und unter anderem Aufgaben vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Landesdirektion Sachsen mit Wirkung vom 18. September 2024 übertragen.

    Anlaufstellen

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