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    AKTUELLES

    Sächsischer Betriebsärztetag 2026

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz bieten den Betriebsärztinnen und –ärzten mit dem Sächsischen Betriebsärztetag 2026 eine Plattform zur Fortbildung im Bereich der Arbeitsmedizin an. Ziel ist ein praxisorientierter Austausch zu aktuellen Themen aus den Bereichen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Nach jedem Vortrag besteht die Möglichkeit zur Diskussion und Fragestellung.

    Die Veranstaltung findet am 20. Mai 2026 (ab 09.00 Uhr in der Sächsischen Landesärztekammer Dresden) als Präsenz-Fortbildung statt. Die Veranstaltung wird kostenfrei sein. Fortbildungspunkte sind bei der Sächsischen Landesärztekammer beantragt. Weitere Informationen zu Inhalt und Ablauf entnehmen Sie bitte dem beigefügten Veranstaltungsflyer.

    Die Anmeldung ist unter folgendem Link möglich:

    https://mitdenken.sachsen.de/1061200

    Jugendarbeitsschutzuntersuchung - Formulare jetzt online

    Bevor Jugendliche in Ausbildung und berufliche Tätigkeit starten können, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Sie dient dem Zweck, die gesundheitliche Verfassung des Jugendlichen zu beurteilen und ihn vor eventuellen Gesundheitsgefährdungen durch bestimmte praktische Tätigkeiten zu schützen. Alle Formulare, die für die Untersuchungen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz erforderlich sind, werden über das Serviceportal Amt24 als ausfüllbare PDF-Dateien zur Verfügung gestellt.

    Zum Serviceportal Amt24

    Deutschland ratifiziert ILO-Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt

    Am 11. Januar 2026 hat der Bundestag das Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz beschlossen. Mit der Ratifikation des Übereinkommens von 1981 und des zugehörigen Protokolls aus dem Jahr 2002 ratifiziert Deutschland alle zehn ILO-Kernarbeitsnormen, die im Rang universell gültiger Menschenrechte stehen. Das Ziel ist, weltweit und im eigenen Land durch Arbeitsschutz Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden und Gefährdungen in der Arbeitsumwelt zu reduzieren.

    Zum Wortlaut des Gesetzes:

    Bundesgesetzblatt Teil II - Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981 - Bundesgesetzblatt

    Bewerbungsstart zum Deutschen Gefahrstoffschutzpreis 2026

    Ob in der Chemieindustrie, im Baugewerbe, in der Holzwirtschaft oder in der Logistik: Der Umgang mit Gefahrstoffen gehört in vielen Branchen zum Arbeitsalltag. Um diesen sicherer zu gestalten, sucht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Rahmen des Deutschen Gefahrstoffschutzpreises 2026 nach wegweisenden Ideen und Maßnahmen, die den Schutz der Beschäftigten verbessern.

    Gesucht werden praxistaugliche Ideen, Innovationen und Hilfestellungen, die Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen minimieren und den Arbeitsschutz nachhaltig verbessern. Die prämierten Beiträge werden öffentlich präsentiert – unter anderem in der DASA Arbeitswelt Ausstellung in Dortmund – und erhalten zusätzliche Sichtbarkeit über Fachveranstaltungen und Medienarbeit.

    Die besten Beiträge werden mit einem Preisgeld von 10.000 Euro ausgezeichnet und öffentlich vorgestellt.

    Jetzt mitmachen und Ihre Idee einreichen – bis zum 31. März 2026.

    Alle Informationen zur Teilnahme: www.gefahrstoffschutzpreis.de

    Anlaufstellen

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