Jahresberichte der Arbeitsschutzverwaltung
Jedes Jahr veröffentlicht die sächsische Arbeitsschutzverwaltung einen Bericht über ihre Überwachungstätigkeiten und kommt so ihrer gesetzlichen Berichtspflicht gemäß § 23 (4) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) nach.
Der Jahresbericht gibt Einblick in das Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzbehörde. Er zeigt das breite Spektrum von der nach wie vor notwendigen Prävention arbeitsbedingter Unfälle bis zur Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung psychischer und physischer Belastungen. Darüber hinaus werden wichtige Arbeitsergebnisse aus dem Aufgabenbereich der Marküberwachung von technischen Produkten dargestellt.
Die Jahresberichte können über die Broschürendatenbank des Freistaates Sachsen abgerufen werden:
- Jahresbericht 2023
- Jahresbericht 2022
- Jahresbericht 2021
- Jahresbericht 2020
- Jahresbericht 2019
- Jahresbericht 2018
- Jahresbericht 2017
- Jahresbericht 2016