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Fachveranstaltung 28.06.2023

MSE im Arbeitsleben vermeiden – durch Gefährdungsbeurteilung und Einsatz von Exoskeletten? – Fachveranstaltung am 28. Juni 2023

Der Vermeidung von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) widmete sich eine erneute Fachveranstaltung des SMWA in Dresden. Neueste Informationen zur Gefährdungsbeurteilung von physischen Belastungen und zum Einsatz von Exoskeletten als Arbeitsschutzmaßnahme wurden vorgestellt.

Die Beiträge der Referenten fanden vielseitige Beachtung, sowohl die Teilnehmerzahlen als auch die Diskussionsbereitschaft machten dies deutlich.  

  • Herr Dr. Falk Liebers (BAuA) berichtete über die neu- und weiterentwickelten Leitmerkmalmethoden und die arbeitsmedizinische Vorsorge. Seit Anbeginn wirkte er an der Entwicklung und Erprobung des Methodeninventars mit, die Hörerschaft konnte davon profitieren.   
  • Herr Ralf Schick (BGHW) widmete sich einem relativ jungen, aber in den Medien zunehmend verbreiteten Thema. Die Verwendung von Exoskelette bietet aus Sicht von Entwicklern und Herstellern eine Möglichkeit, MSE zu vermeiden. Den Vorteilen der Exoskelette stehen auch Nachteile gegenüber. Herr Schick konnte durch seine mehrjährige Expertise wesentliche Informationen zum aktuellen Kenntnisstand aus Theorie und Praxis vermitteln. Die intensive Diskussion verdeutlichte das Interesse der Zuhörer an diesem Thema. 

Fazit der Veranstaltung:

  • Gefährdungsbeurteilung

    Grundlage der Prävention von MSE ist die Gefährdungsbeurteilung. Das mehrstufige Leitmerkmalmethoden-Inventar zur Gefährdungsbeurteilung bei physischer Belastung dient einer betriebspraktikablen Vorgehensweise. Es umfasst Leitmerkmalmethoden (LMM) für sechs Belastungsarten auf Screening-Ebene, ein Risikokonzept sowie ein vorgelagertes Grobscreening. Letzteres ermöglicht mit geringem Aufwand die Feststellung, ob überhaupt Belastungsarten am Arbeitsplatz vorhanden sind (Basis-Check) oder ob die Belastungshöhen von Bedeutung, also erhöht sind (Einstiegsscreening).
  • Einsatz von Exoskeletten

    Ob die Verwendung von Exoskeletten zur Prävention von MSB und MSE beiträgt, wird aktuell kontrovers diskutiert. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DAGAUM) trifft in ihrer diesbezüglichen Leitlinie (vgl. Datei "Leitlinienreport") dabei folgende Kernaussagen:
  1. Die Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes muss beim Einsatz von Exoskeletten eingehalten werden. Maßnahmen des Arbeitsschutzes folgen dem S-T-O-P-Prinzip.
  2. Eine präventive Wirkung von Exoskeletten auf Muskel-Skelett-Beschwerden oder sogar Muskel-Skelett-Erkrankungen kann auf Basis des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstands und der Erfahrungen aus der beruflichen Praxis nicht begründet werden, d.h. weder eine primär- noch eine sekundär- oder tertiärpräventive Wirkung (Längsschnittstudien fehlen).
  3. Es besteht keine ausreichende Evidenz zum Einsatz von Exoskeletten bei Beschäftigten mit Rückenschmerzen, Gelenkbeschwerden oder Schmerzen der Muskulatur und umgebenden Strukturen hinsichtlich einer Symptomlinderung oder Vorbeugung einer Symptomverschlimmerung.

Infolge der Neuheit von Exoskeletten zur Unterstützung beruflicher Tätigkeiten und der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz für die präventive Wirkung auf das Muskel-Skelett-System thematisiert die Leitlinie der DAGAUM folgende
Empfehlungen:

  • die Nutzung eines Exoskeletts für die Beschäftigten soll freiwillig sein
  • die Anwendung von Exoskeletten soll durch den betriebsbetreuenden Arzt überwacht werden zur Registrierung möglicher Kontraindikationen für eine Anwendung (regelmäßige körperliche Untersuchung)
  • für Arbeitsplätze, an denen Exoskelette eingesetzt werden, soll eine spezifische Gefährdungsbeurteilung mit Bezug zum verwendeten Exoskelett durchgeführt werden. Dafür sollte die Arbeitshilfe zur Gefährdungsbeurteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Anwendung finden.

Die in 2020 erstellte Leitlinie wurde erstmals am 5. Mai 2023 auf ihre Aktualität überprüft. Die Gültigkeit der Leitlinie wurde nach inhaltlicher Überprüfung durch das Leitliniensekretariat bis 31.05.2024 verlängert.

Wir danken den beiden Referenten für die Veröffentlichung ihrer Beiträge auf unserer Homepage.

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