Heimarbeit
Heimarbeit ist jede erwerbsmäßige Arbeit, die bei freier Zeiteinteilung, in der eigenen Wohnung oder selbstgewählter Arbeitsstätte für Gewerbetreibende, Zwischenmeister oder andere Auftraggeber, denen die Verwertung der Arbeitsergebnisse überlassen ist, ausgeübt wird.
Heimarbeit ist in vielen Bereichen möglich. Unter bestimmten Kriterien fällt auch die Büroarbeit unter den Begriff der Heimarbeit.
Gesetzliche Grundlagen
Der Gesetzgeber hat die in Heimarbeit beschäftigten Personen unter den Schutz des Heimarbeitsgesetzes (HAG) gestellt.
Zweck dieses Gesetzes ist es, für den betroffenen Personenkreis angemessene Entgelt- und Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Das Heimarbeitsgesetz ermächtigt den Freistaat Sachsen, den Zahlungsanspruch der in Heimarbeit Beschäftigten im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.
Heimarbeit in Sachsen
Die durch das Heimarbeitsgesetz festgesetzte staatliche Kontrolle zur wirksamen Überwachung der Entgelte und sonstigen Vertragsbedingungen erfolgt im Freistaat Sachsen durch die Entgeltüberwachungsstelle der Landesdirektion Sachsen, Abteilung 5 Arbeitsschutz, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2 in 01099 Dresden.
(Tel.: 0351 / 825-5001 / Fax: 0351 / 825-9700 / E-Mail: heimarbeit@lds.sachsen.de)
Der Heimarbeiterschutz ist, auch bei rückläufiger Tendenz der Heimarbeit, mit seinen zwei Bestandteilen – klassischer Arbeitsschutz und Entgeltprüfung – auf Grund der Besonderheiten der Heimarbeit, nämlich im häuslichen Umfeld zu arbeiten, nachdrücklich gerechtfertigt, um gesetzeskonforme Zustände und angemessene Bezahlung zu garantieren.
Heimarbeitsliste nach § 6 HAG
Wer Heimarbeit ausgibt oder weitergibt, hat jeden, den er mit Heimarbeit beschäftigt oder dessen er sich zur Weitergabe von Heimarbeit bedient, in Listen auszuweisen.
Publikationen
Weiterführende Informationen
- Heimarbeitsgesetz (HAG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (*.pdf, 9,63 KB) gilt auch bei Heimarbeit