Gefahrguttransport
In der Folge der Ereignisse vom 11. September 2001 war es erforderlich, auch für die Beförderung gefährlicher Güter Maßnahmen zur Sicherung gegen mögliche terroristische Gefahren zu treffen. Deshalb wurden Maßnahmen in die Gefahrgutvorschriften aufgenommen.
Diese Vorschriften traten am 1. Januar 2005 in Kraft.
Hinweise
- Gefahrgutseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
- Datenbank Gefahrgut der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung)
In allen Fragen zum Arbeitsschutz erteilt die Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz gern Auskunft.
- Landesdirektion Sachsen Abteilung Arbeitsschutz
- Arbeitsschutzverstöße von Arbeitgebern bei der Landesdirektion Sachsen anzeigen