Fahrpersonalrecht
Umsetzung des Mobilitätspakets I
Das Mobilitätspaket I wurde am 8. Juli 2020 beschlossen und sieht zahlreiche rechtliche Änderungen in den Bereichen der Arbeitnehmerentsendung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern, des Markt- und Berufszugangs sowie der Sozialvorschriften vor. Die neuen Richtlinien und Verordnungen wurden am 31. Juli 2020 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. In den Bereichen Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtenschreiber gibt es einige Änderungen, die bereits seit dem 20. August 2020 angewendet werden. Die wesentlichen Änderungen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) im Flyer "Mobility Package 2020 – Informationen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr“, der auch in weiteren Sprachen zur Verfügung steht.
- Flyer "Mobility Package 2020 – Informationen zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr“
- Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (Fahrpersonalgesetz – FPersG)
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr
gemäß Verordnungen (EG) Nr. 561/2006, (EWG) Nr. 3821/85, Fahrpersonalgesetz (FPersG) und Fahrpersonalverordnung (FPersV). Beachten Sie auch die Download-Angebote am Ende der Seite.
Digitaler Fahrtenschreiber
Seit dem 15. Juni 2019 werden gemäß Verordnung (EU) Nr. 799/2016 ausschließlich so genannte »Fahrtenschreiber der zweiten Generation« in erstmals zugelassene Fahrzeuge eingebaut. Aufgabe des Fahrtenschreibers ist das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Der digitale Fahrtenschreiber zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen, und erleichtert Kontrollen. Notwendig für den Betrieb des digitalen Fahrtenschreibers sind die Fahrtenschreiberkarten. Die Fahrer- und die Unternehmenskarte sind alle fünf Jahre neu zu beantragen.
LV 48 - Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht
Unverändert bildet die Straße den mit Abstand wichtigsten Verkehrsträger zur Abwicklung des Güterverkehrs in Deutschland und Europa. Terminfrachten, Just-in-Time Lieferungen und unkalkulierbare Verkehrsbedingungen machen die Straßen zu einem stark belastenden Arbeitsplatz. Hier setzen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr mit dem Ziel an, die Sicherheit und Gesundheit des Fahrpersonals von Lastkraftwagen und Reisebussen zu erhalten und zu verbessern sowie eine Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erreichen. Aufgrund gesetzlicher Neuregelungen war es erforderlich, die LASI–Veröffentlichung »Buß- und Verwarnungsgeldkataloge zum Fahrpersonalrecht« (LV 48) zu überarbeiten. Im Mittelpunkt der 4. überarbeiteten Auflage stehen die aktualisierten Bußgeldkataloge für Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverordnung. Bei der Überarbeitung der Buß- und Verwarnungsgeldkataloge wurden die europäischen Schutzziele »Schutz des Einzelnen vor Überlastung, Verkehrssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit«, aber auch das Ziel »Harmonisierung der Bußgelder in Europa«, berücksichtigt. Diese Veröffentlichung hat das Ziel einer einheitlichen Durchführung des Fahrpersonalrechts in den Ländern und richtet sich daher in erster Linie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der für die Durchführung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen Aufsichtsbehörden. Sie ist darüber hinaus aber auch eine Informationsquelle für diejenigen, die an anderer Stelle für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr sorgen müssen.
Leitfäden zum Download
Weitere Informationen
- Bescheinigung nach VO (EG) Nr. 561/2006 oder AETR (*.doc, 38,00 KB)
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Bundesamt für Logistik und Mobilität
- Kraftfahrt-Bundesamt