Elektromagnetische Felder
Rechtliche Grundlagen
Am 19. November 2016 ist die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV) in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wurde die Richtlinie 2013/35/EU in nationales Recht umgesetzt.
Die EMF-Verordnung regelt die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Sicherheit und Gesundheit durch Einwirkung elektromagnetischer Felder bei Tätigkeiten am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes die Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorzunehmen und abhängig von den Gefährdungen geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten festzulegen.
Im Anhang der EMFV sind Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen zur Vermeidung von Gefährdungen durch direkte und indirekte Wirkungen infolge der Einwirkung von elektromagnetischen Feldern festgelegt. Diese Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen beziehen sich nur auf Kurzzeitwirkungen von elektromagnetischen Feldern, da bisher kein wissenschaftlicher Nachweis für Langzeitwirkungen von elektromagnetischen Feldern vorliegt.
- Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern – EMFV
- Richtlinie 2013/35/EU (*.pdf, 893,55 KB)
Leitfaden der Europäischen Kommission zur EMF-Richtlinie 2013/35/EU
Zur Erleichterung der Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU - Elektro- magnetische Felder hat die Kommission im November 2015 einen nicht verbindlichen Leitfaden mit bewährten Verfahren bereitgestellt. Dieser Leitfaden ist in erster Linie als Anleitung für Arbeitgeber gedacht. Darüber hinaus kann er auch für Arbeitnehmervertreter und Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten nützlich sein. Der Leitfaden ist elektronisch in allen EU-Amtssprachen verfügbar.
Der Leitfaden besteht aus zwei Bänden und einem gesonderten Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Technische Regeln
Zur Umsetzung der EMFV und Beurteilung der Exposition durch elektromagnetische Felder sind die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung EMF (TREMF) hilfreich. Die Technischen Regeln geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder wieder.
Je nach Anwendung wird in »TREMF NF«, »TREMF HF« und »TREMF MR« unterschieden. Die TREMF NF deckt den Bereich der statischen und zeitveränderlichen elektrischen und magnetischen Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz ab. Die TREMF HF gilt für elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz. Beim Einsatz von Magnetresonanzverfahren findet die TREMF MR Anwendung.
Bei Einhaltung dieser Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.