Was ist förderfähig?
Kleine und mittelständische Unternehmen, die zur Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen Beratungsleistungen von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen, können dafür Fördermittel erhalten. Dabei kommen insbesondere die Leistungen für Betriebsberatung/Coaching (ab fünf Tagewerken) in Betracht. Die Unternehmen können wählen, ob sie einen Qualitätssicherer einschalten, der Beratungsleistungen dem Bedarf entsprechend vermittelt und die Qualität der Berater eigenständig prüft, oder ob sie den erforderlichen Leistungsumfang selbst ermitteln und einen passenden Berater auswählen.
Voraussetzungen / Höhe der Zuwendungen
Der Beratungsbedarf muss mindestens fünf Tagewerke betragen. Pro Jahr sind bis 16.000 € an Ausgaben (entspricht rund 23 Tagewerken) förderfähig.
Der Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben beträgt bei
- Antrag über einen Qualitätssicherer (derzeit RKW Sachsen GmbH oder Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH): maximal 50 % der Ausgaben (Honorar des Beraters und Kosten der Qualitätssicherung)
- Antrag KMU: maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben (Beraterhonorar)
- Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind maximal 700 € (netto)
Antragsverfahren
Anträge auf Förderung sind rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme einzureichen.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses werden über den gewählten Qualitätssicherer bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht. Beauftragt das Unternehmen keinen Qualitätssicherer, ist der Antrag unmittelbar bei der SAB (Bewilligungsstelle) einzureichen.
Rechtliche Grundlage
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung.