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Arbeitsschutzmanagement

Arbeitsschutz mit System managen

Deckblatt der Flyers, illustriert mit einer Frau vor einem Flipchart.
© Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS) sind Hilfsmittel, die das betriebliche Handeln im Arbeitsschutz systematisch und damit effektiv und nachhaltig gestalten. Sachsens Unternehmenslandschaft ist vorwiegend von Kleinst- und Kleinunternehmen geprägt. Auch für sie eignet sich die Einführung eines AMS. Dieser Weg trägt zu störungsfreien betrieblichen Abläufen bei und kann den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens wirkungsvoll unterstützen.

Weiterführende Informationen

Auf der Internetseite des Zentrums für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit (ZEFAS) finden Sie ausführliche Informationen zu den Vorteilen von AMS, zu Beratungsmöglichkeiten und branchenbezogenen Angeboten seitens der Unfallversicherungsträger.

Kontakt

Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit - ZEFAS
Geschäftsbereich Gesunde Arbeitswelt
Stadlerstraße 14 | 09126 Chemnitz

Tel.: 0371 / 256 2018 26
Internet: www.zefas.sachsen.de

Fördermittel zur Einführung von AMS

Was ist förderfähig?

Kleine und mittelständische Unternehmen, die zur Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen Beratungsleistungen von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen, können dafür Fördermittel erhalten. Dabei kommen insbesondere die Leistungen für Betriebsberatung/Coaching (ab fünf Tagewerken) in Betracht. Die Unternehmen können wählen, ob sie einen Qualitätssicherer einschalten, der Beratungsleistungen dem Bedarf entsprechend vermittelt und die Qualität der Berater eigenständig prüft, oder ob sie den erforderlichen Leistungsumfang selbst ermitteln und einen passenden Berater auswählen.

Voraussetzungen / Höhe der Zuwendungen

Der Beratungsbedarf muss mindestens fünf Tagewerke betragen. Pro Jahr sind bis 16.000 € an Ausgaben (entspricht rund 23 Tagewerken) förderfähig.

Der Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben beträgt bei

  • Antrag über einen Qualitätssicherer (derzeit RKW Sachsen GmbH oder Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung mbH): maximal 50 % der Ausgaben (Honorar des Beraters und Kosten der Qualitätssicherung)
  • Antrag KMU: maximal 40 % der förderfähigen Ausgaben (Beraterhonorar)
  • Bemessungsgrundlage für ein Tagewerk sind maximal 700 € (netto)

Antragsverfahren

Anträge auf Förderung sind rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Maßnahme einzureichen.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses werden über den gewählten Qualitätssicherer bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht. Beauftragt das Unternehmen keinen Qualitätssicherer, ist der Antrag unmittelbar bei der SAB (Bewilligungsstelle) einzureichen.

Rechtliche Grundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Mittelstandsförderung (Mittelstandsrichtlinie) in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Informationen

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