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    Willkommen bei der Arbeitsschutzverwaltung des Freistaates Sachsen

    Aktuelles

    Jahresbericht der Gewerbeaufsicht 2023 erschienen

    Ein junge Frau mit Gehörschutz bearbeitet in einer Tischlerei ein Holzbrett an einer Maschine © SMWA

    Die Überwachung des Arbeitsschutzes ist Aufgabe der staatlichen Arbeitsschutzbehörden. Der Jahresbericht gibt Auskunft über deren Organisation und Einblick in die Tätigkeit der Behörden auf den Gebieten des technischen, medizinischen und sozialen Arbeitsschutzes sowie des technischen Verbraucherschutzes. Im Anhang finden sich die Tabellen über die Dienstgeschäfte der sächsischen Aufsichtsbehörden. Der Jahresbericht ist in der Publikationsdatenbank abrufbar.

    Zur Publikationsdatenbank

     

    Übertragung der Zuständigkeit für einige Vollzugsaufgaben ab 18. September 2024 an die Landesdirektion Sachsen

    Die Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung, des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung von Zuständigkeiten im Arbeits- und Umweltschutz sowie der Marktüberwachung technischer Produkte vom 2. September 2024 wurde im Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 11/2024 vom 17. September veröffentlicht. 

    Mit ihr wurden die Sächsische Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (SächsArbSchZuVO), die Sächsische Atom- und Strahlenschutzausführungsverordnung (SächsASAVO) sowie die Sächsische Chemikalienrechtzuständigkeitsverordnung (SächChemRZuVO) aktualisiert und unter anderem Aufgaben vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Landesdirektion Sachsen mit Wirkung vom 18. September 2024 übertragen.

    Fachinformationen der Arbeitsschutzbehörde des Freistaates Sachsen

    Für Sie zusammengestellt: Neuigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes – Fachinformationen von Arbeitsschutzpartnern - Veranstaltungshinweise

    Eine Auszubildende und ein Auszubildender mit Schutzhelmen auf dem Kopf stehen vor einer Baustelle und lächeln in die Kamera © SMWA

    Ärztliche Untersuchung Jugendlicher vor dem Start in Arbeitsleben

    Der Start ins Arbeitsleben ist für junge Menschen ein bedeutender Meilenstein. Damit er gut gelingt gilt die Beachtung des Jugendarbeitsschutzes im Lern- und Arbeitsprozess als wichtige Voraussetzung. Dazu gehört unter anderem die gesetzlich geforderte ärztliche Untersuchung, die rechtzeitig vor Beginn der Berufsausbildung / Beschäftigung durchgeführt werden muss. Das Informationsblatt informiert über die wichtigsten Fragen.

    "Ins Arbeitsleben starten. Klar, aber sicher! Informationen zur ärztlichen Untersuchung Jugendlicher vor dem Start in Arbeitsleben"

    Auf dem Mosaikbild sind Jugendliche in verschiedenen Arbeitssituationen zu sehen © SMWA

    Broschüre "Ins Arbeitsleben starten - Klar, aber sicher!" neu aufgelegt

    Ein wirksamer Jugendarbeitsschutz bewahrt junge Menschen unter 18 Jahren vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit oder einer Störung ihrer Entwicklung. Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält dazu entsprechende Schutzvorschriften, die sowohl im Ferienjob als auch in der Berufsausbildung durch Arbeitgeber einzuhalten sind. Die Broschüre ist in aktualisierter Auflage erschienen und informiert über die wichtigsten Regelungen.

    Die Broschüre ist kostenfrei über den Broschürenversand der sächsischen Staatsregierung bestellbar

    Logo und Motto des Wettbewerbs "Jugend will sich-er-leben" © DGUV

    Wettbewerb "Jugend will sich-er-leben" startet in die nächste Runde

    Im September startet der neue Wettbewerb "Jugend will sich-er-leben" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Unter dem Motto "Beweg was! Fit im Job. Stark in die Zukunft." greift der Wettbewerb 2024/25 das Thema Muskel-Skelett-Belastungen auf. Fast ein Fünftel aller Arbeitsunfähigkeitstage ist auf Muskel-Skelett-Erkrankungen zurückzuführen. Schon junge Menschen können betroffen sein. Der Wettbewerb wendet sich an berufsbildende Schulen mit Angeboten für Azubis und Ausbildende. Die DGUV lobt im Rahmen des Quiz und Kreativwettbewerbs zudem attraktive Geldpreise aus. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2025.

    Zur Internetseite "Jugend will sich-er-leben"

    Ein erfolgreicher Arbeitsschutztag Sachsen

    Am 12. Juni fand im Carlowitz Congresscenter Chemnitz der 10. Arbeitsschutztag Sachsen statt. Unter der Überschrift „Ist der Mensch das größte Sicherheitsrisiko bei der Arbeit?“ diskutierten rund 70 Teilnehmende aktuelle Herausforderungen in Arbeitswelt und Arbeitsschutz. Staatssekretär Thomas Kralinski verwies in seinem Statement auf die Bedeutung des Arbeitsschutzes in einer sich schnell ändernden Arbeitswelt. Mit seinem kurzweiligen Vortrag über Sicherheitsrisiken, nicht nur in der Luftfahrt, über menschliche Fehler und dem konstruktiven Umgang damit, begeisterte Flugkapitän Manfred Müller a. D. die Zuhörer. Cornelia Wachter, Mario Fritzsche und Dr. Jonas Schubert gaben Einblick in ihre praktische Arbeit und die Wege, eine guten betrieblichen Arbeitsschutz sicher zu stellen. In den Fishbowl-Diskussionen hatte das Publikum die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen, was gut genutzt wurde.

    Eine ausführliche Berichterstattung finden Sie unter Arbeitsschutz-Allianz Sachsen

    Aktionswochen „Menschen in Arbeit – Fachkräfte in den Regionen"

    Die diesjährigen Aktionswochen „Menschen in Arbeit – Fachkräfte in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) finden vom 16. bis 29. September 2024 statt.

    Der Arbeitsschutz spielt hierbei eine entscheidende Rolle, indem er im Interesse der Fachkräftesicherung nicht nur die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet, sondern auch zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung beiträgt. Durch die Anpassung des Arbeitsschutzes an den stetigen Wandel der Arbeitswelt können Arbeitgebende langfristig qualifizierte Fachkräfte binden und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

    Auf Konferenzen, Messen oder in Workshops geht es um Personalgewinnung, Weiterbildung, Digitalisierung, Berufsorientierung, Gesundheit am Arbeitsplatz oder die Integration von Geflüchteten. Dazu kommen Beratungsangebote, Telefonsprechstunden oder Aktionstage für verschiedene Zielgruppen.

    Einen Überblick über alle Veranstaltungen gibt es ab Mai 2024 im Aktionswochen-Veranstaltungskalender.

    Aktionswochen-Veranstaltungskalender

    Hinweise zu Cannabisfreigabe

    Aufgrund des neuen Cannabisgesetzes (CanG) wird auf § 15 Absatz 2 DGUV  Vorschrift 1 hingewiesen: Beschäftigte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol und Drogen und anderen berauschenden Mittel nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden.

    Weiterhin besagt § 7 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1, dass der Unternehmer Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen darf. Es besteht ein Beschäftigungsverbot. Im Übrigen verbietet das Gesetzt zur Legalisierung von Cannabis zwar nicht unmittelbar den Konsum am Arbeitsplatz, jedoch schuldet der Arbeitnehmer die uneingeschränkte Arbeitsleistung.

    Mit dem CanG wurden auch arbeitsschutzrelevante staatliche Vorschriften geändert. So wurde der § 5 „Nichtraucherschutz“ der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geändert. Arbeitgeber müssen nun zum Schutz der nicht rauchenden Belegschaft die bisherigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV prüfen und neu beurteilen. Die Erweiterung des Nichtraucherschutzes beinhaltet neben der Ergänzung um Cannabisprodukte auch die gesetzliche Grundlage für den Schutz der Versicherten vor Dämpfen von E- Zigaretten und ähnlichen Produkten. Arbeitgeber haben hier eine Fürsorgepflicht und können ein Konsumverbot durch ihr Direktionsrecht veranlassen bzw. - wenn ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist – durch eine Betriebsvereinbarung regeln. Soweit erforderlich, kann der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot erlassen.

    Weiterhin wurde § 25 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG), „Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen“ durch den Artikel 9 des CanG geändert. Eine Person, die wegen einer Straftat nach dem CanG verurteilt wurde, darf nun Jugendliche nicht beaufsichtigen, anweisen und ausbilden. Arbeitgeber haben dies bei der Ermittlung der Befähigung der Versicherten nach § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 zu berücksichtigen.

    Eine Liste von FAQs in Bezug auf Cannabislegalisierung im Zusammenhang mit der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit hat die DGUV auf ihrer Homepage veröffentlicht:

    DGUV-Prävention - Themen A bis Z - Suchtprävention - Cannabis

    Ggf. ist es erforderlich, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der gesamten Belegschaft auch unter der neuen Rechtskonstellation zu gewährleisten.

    Schutz bei der Arbeit mit Diisocyanaten

    Diisocyanate sind weit verbreitet. Sie sind Bestandteil von Polyurethanen (PU) und kommen somit in vielen Produkten wie Montageschaum, Beschichtungsstoffen, Klebstoffen sowie Weichschaumsystemen vor. EU-weit arbeiten etwa 4,2 Millionen Beschäftigte mit Diisocyanaten, zum Beispiel im Bauwesen, der Automobilindustrie oder der Möbelindustrie. Bei direktem Kontakt sorgen Diisocyanate jedoch für Hautirritationen und Atemwegserkrankungen. Da sie so weit verbreitet sind und sich kaum durch weniger gefährliche Substanzklassen ersetzen lassen, ist ein angemessener Schutz unerlässlich.

    Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung

    Vier Personen aus unterschiedlichen Berufsgruppen als Zeichnung © Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

    Am 2. November 2023 startete in Berlin die neue Kampagne der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) "Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung". Das Bewusstsein für die Auswirkungen neuer digitaler Technologien auf Arbeit und Arbeitsplätze soll geschärft werden. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit spielen dabei eine wesentliche Rolle. Das hoben Arbeitsschutzexpertinnen und -experten in ihren Vorträgen hervor.

    Neben der Kampagne wurde auch der Wettbewerb für gute Praxislösungen, der "Good Practice Award", gestartet. Bis zum 16. September 2024 können Beispiele eingereicht werden, die die aktive Risikoprävention bei der Arbeit im Zusammenhang mit der Einführung digitaler Systeme am Arbeitsplatz widerspiegeln.

    Anlaufstellen

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