Portalthemen

Schnelleinstieg der Portalthemen

    Hauptinhalt

    Aktuelles

    Ärztliche Untersuchung Jugendlicher vor dem Start in Arbeitsleben

    Der Start ins Arbeitsleben ist für junge Menschen ein bedeutender Meilenstein. Damit er gut gelingt gilt die Beachtung des Jugendarbeitsschutzes im Lern- und Arbeitsprozess als wichtige Voraussetzung. Dazu gehört unter anderem die gesetzlich geforderte ärztliche Untersuchung, die rechtzeitig vor Beginn der Berufsausbildung / Beschäftigung durchgeführt werden muss. Das Informationsblatt informiert über die wichtigsten Fragen.

    "Ins Arbeitsleben starten. Klar, aber sicher! Informationen zur ärztlichen Untersuchung Jugendlicher vor dem Start in Arbeitsleben"

    Ein erfolgreicher Arbeitsschutztag Sachsen

    Am 12. Juni fand im Carlowitz Congresscenter Chemnitz der 10. Arbeitsschutztag Sachsen statt. Unter der Überschrift „Ist der Mensch das größte Sicherheitsrisiko bei der Arbeit?“ diskutierten rund 70 Teilnehmende aktuelle Herausforderungen in Arbeitswelt und Arbeitsschutz. Staatssekretär Thomas Kralinski verwies in seinem Statement auf die Bedeutung des Arbeitsschutzes in einer sich schnell ändernden Arbeitswelt. Mit seinem kurzweiligen Vortrag über Sicherheitsrisiken, nicht nur in der Luftfahrt, über menschliche Fehler und dem konstruktiven Umgang damit, begeisterte Flugkapitän Manfred Müller a. D. die Zuhörer. Cornelia Wachter, Mario Fritzsche und Dr. Jonas Schubert gaben Einblick in ihre praktische Arbeit und die Wege, eine guten betrieblichen Arbeitsschutz sicher zu stellen. In den Fishbowl-Diskussionen hatte das Publikum die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen, was gut genutzt wurde.

    Eine ausführliche Berichterstattung finden Sie unter Arbeitsschutz-Allianz Sachsen

    Bewerben Sie sich für den Deutschen Arbeitsschutzpreis

    „Der Deutsche Arbeitsschutzpreis (DASP) steht dem Oscar der Filmbranche in nichts nach. Es geht um Menschen, um Vorbilder, um die Besten. Es geht um innovative Ansätze, die den Arbeitsschutz in Unternehmen wirksam verbessern und zum Nachmachen anregen. Bei der Preisverleihung winken dabei großzügige Preisgelder für technische, strategische, organisatorische und kulturelle Lösungen, die vorbildhaft sind für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Arbeit.“

    Schirmherr des DASP ist Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Die Bewerbungsphase läuft noch bis einschließlich 15. Juli 2024.

    Aktionswochen „Menschen in Arbeit – Fachkräfte in den Regionen"

    Die diesjährigen Aktionswochen „Menschen in Arbeit – Fachkräfte in den Regionen“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) finden vom 16. bis 29. September 2024 statt.

    Der Arbeitsschutz spielt hierbei eine entscheidende Rolle, indem er im Interesse der Fachkräftesicherung nicht nur die Sicherheit der Arbeitnehmer gewährleistet, sondern auch zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung beiträgt. Durch die Anpassung des Arbeitsschutzes an den stetigen Wandel der Arbeitswelt können Arbeitgebende langfristig qualifizierte Fachkräfte binden und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

    Auf Konferenzen, Messen oder in Workshops geht es um Personalgewinnung, Weiterbildung, Digitalisierung, Berufsorientierung, Gesundheit am Arbeitsplatz oder die Integration von Geflüchteten. Dazu kommen Beratungsangebote, Telefonsprechstunden oder Aktionstage für verschiedene Zielgruppen.

    Einen Überblick über alle Veranstaltungen gibt es ab Mai 2024 im Arbeitswochen-Veranstaltungskalender.

    Aktionswochen-Veranstaltungskalender

    Fachinformationen der Arbeitsschutzbehörde des Freistaates Sachsen

    Für Sie zusammengestellt: Neuigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes – Fachinformationen von Arbeitsschutzpartnern - Veranstaltungshinweise

    Hinweise zu Cannabisfreigabe

    Aufgrund des neuen Cannabisgesetzes (CanG) wird auf § 15 Absatz 2 DGUV  Vorschrift 1 hingewiesen: Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol und Drogen und anderen berauschenden Mittel nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden.

    Weiterhin besagt § 7 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1, dass der Unternehmer Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen darf. Es besteht ein Beschäftigungsverbot. Im Übrigen verbietet das Gesetzt zur Legalisierung von Cannabis zwar nicht unmittelbar den Konsum am Arbeitsplatz, jedoch schuldet der Arbeitnehmer die uneingeschränkte Arbeitsleistung. Ggf. ist es erforderlich, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der gesamten Belegschaft auch unter der neuen Rechtskonstellation zu gewährleisten.

    Schutz bei der Arbeit mit Diisocyanaten

    Diisocyanate sind weit verbreitet. Sie sind Bestandteil von Polyurethanen (PU) und kommen somit in vielen Produkten wie Montageschaum, Beschichtungsstoffen, Klebstoffen sowie Weichschaumsystemen vor. EU-weit arbeiten etwa 4,2 Millionen Beschäftigte mit Diisocyanaten, zum Beispiel im Bauwesen, der Automobilindustrie oder der Möbelindustrie. Bei direktem Kontakt sorgen Diisocyanate jedoch für Hautirritationen und Atemwegserkrankungen. Da sie so weit verbreitet sind und sich kaum durch weniger gefährliche Substanzklassen ersetzen lassen, ist ein angemessener Schutz unerlässlich.

    Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung

    Vier Personen aus unterschiedlichen Berufsgruppen als Zeichnung © Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

    Am 2. November 2023 startete in Berlin die neue Kampagne der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) "Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung". Das Bewusstsein für die Auswirkungen neuer digitaler Technologien auf Arbeit und Arbeitsplätze soll geschärft werden. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit spielen dabei eine wesentliche Rolle. Das hoben Arbeitsschutzexpertinnen und -experten in ihren Vorträgen hervor.

    Neben der Kampagne wurde auch der Wettbewerb für gute Praxislösungen, der "Good Practice Award", gestartet. Bis zum 16. September 2024 können Beispiele eingereicht werden, die die aktive Risikoprävention bei der Arbeit im Zusammenhang mit der Einführung digitaler Systeme am Arbeitsplatz widerspiegeln.

    Anlaufstellen

    zurück zum Seitenanfang